Der Club der Guten? United Nations Global Compact
- Joern Kleinschmidt
- 7. Jan. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Feb. 2022

Der United Nation Global Compact (UNGC) ist eine freiwillige Vereinigung von Unternehmen und Organisationen, die sich gegenüber den Vereinten Nationen verpflichten, die globalisierte Welt sozialer und ökologischer zu gestalten. Organisationen können dem UNGC durch eine Erklärung gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen beitreten. In dieser Erklärung verpflichten sich die Organisationen, die zehn zentralen Prinzipien des Global Compact anzuerkennen und zwei Mal jährlich über ihre Aktivitäten und Fortschritte zu berichten. Die Erwartung ist dabei, dass die beitretenden Organisationen die zehn Prinzipien in ihre Strategien, Abläufe und Vorschriften integrieren und damit in ihrer Organisation eine Kultur etablieren, die ihrer Verantwortung gegenüber Menschen und Erde (people and planet) umfassend gerecht wird. Die zehn Prinzipien beziehen sich auf zentrale Elemente wichtiger globaler Vereinbarungen und gliedern sich in die vier Abschnitte Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Anti-Korruption.
Menschenrechte:
Unternehmen sollen die international vereinbarten Menschenrechte respektieren, deren Einhaltung unterstützen und
sicherstellen, dass sie sich nicht an der Verletzung von Menschenrechten beteiligen.
Arbeitsbedingungen:
Unternehmen sollen das Recht der Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren, respektieren und deren Recht auf Tarifverhandlungen anerkennen,
alle Formen von Zwangsarbeit unterlassen,
Kinderarbeit verhindern und abschaffen und
jede Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz und bei der Berufswahl unterlassen und verhindern.
Umweltschutz:
Unternehmen sollen Umweltgefährdungen vorausschauend vermeiden,
Initiativen zur Förderung des Umweltbewusstseins unterstützen und
die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Anti-Korruption:
Unternehmen sollen gegen jede Form der Korruption, auch Erpressung und Bestechung, eintreten.

So plausibel und zielführend sich die Idee anhört, eine globale Vereinigung von Unternehmen zu gründen, die sich zur Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen und über ihre Fortschritte berichten, so darf doch nicht verkannt werden, dass die tatsächliche Umwelt- und Menschenrechtssituation sich in den letzten Jahre nicht merklich verbessert hat. Rasche und andere Wissenschaftler referenzieren in ihrer Analyse des UNGC auf Vermutungen sozialer Verbände, dass die beitretenden Unternehmen sich die Reputation der Vereinten Nationen zu Nutze machen könnten, ohne ihre Geschäftspraktiken tatsächlich anzupassen oder konsequent, entsprechend der 10 Prinzipien, zu ändern. Diese Vorgehensweise wird, mit Bezug auf die blaue Farbe der UN-Flaggen, zu Weilen auch als „bluewashing“ bezeichnet.
Tatsächlich belegen Sethi und Schepers in einer Analyse, dass „alle relevanten und öffentlich zugänglichen Daten und Unterlagen belegen, dass es dem Global Compact nicht gelungen ist, die unterzeichnenden Unternehmen dazu zu veranlassen, ihre CSR-Bemühungen zu intensivieren und die zehn Prinzipien in ihre Strategien und ihre Geschäftstätigkeiten zu integrieren“.
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